Ab der Saison 2026/27 gelten im Niedersächsischen Fußballverband (NFV) neue Regelungen für die Beantragung von Spielverlegungen. Ziel der Änderungen ist es, die Abläufe zu vereinheitlichen, mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und kurzfristige Verlegungen auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Künftig müssen Vereine, die nach Veröffentlichung des Spielplans eine Verlegung beantragen möchten, den Antrag über das DFBnet stellen und dabei bereits einen neuen Spieltermin vorschlagen. Der jeweilige Gegner wird automatisch informiert und kann dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen sowie seine Entscheidung begründen. Neu ist dabei eine klare Frist: Reagiert der Gegner innerhalb von 14 Tagen nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Die endgültige Entscheidung über die Spielverlegung trifft jedoch weiterhin die zuständige spielleitende Stelle. Für kurzfristige Spielverlegungen gelten künftig strengere Vorgaben. Sobald weniger als fünf Tage beziehungsweise 120 Stunden bis zum Anpfiff verbleiben, sind Verlegungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss dann über das DFBnet-Postfach an die spielleitende Stelle gerichtet werden. Zudem ist die vorherige Zustimmung des Gegners in Textform nachzuweisen.

Auch für den neuen Spieltermin gibt es verbindliche Vorgaben. Das Nachholspiel kann sowohl vor als auch nach dem ursprünglich angesetzten Termin stattfinden, muss jedoch spätestens einen Monat nach dem ursprünglichen Spiel ausgetragen werden. Außerdem darf der neue Termin nicht nach dem letzten regulären Spieltag der jeweiligen Spielserie liegen. Mit den Änderungen werden auch einheitliche Verwaltungskosten eingeführt. Für reguläre vereinsseitige Spielverlegungen fallen künftig 25 Euro an. Wird eine Verlegung kurzfristig – also weniger als 120 Stunden vor dem Spiel – beantragt, erhöhen sich die Verwaltungskosten auf 50 Euro. Die Gebühren trägt grundsätzlich der antragstellende Verein, wobei die spielleitende Stelle in begründeten Fällen ganz oder teilweise auf deren Erhebung verzichten kann.

Mit den neuen Bestimmungen schafft der NFV einen klaren und transparenten Rahmen für Spielverlegungen. Gleichzeitig sollen Vereine dazu angehalten werden, notwendige Änderungen frühzeitig zu planen und kurzfristige Verlegungen auf unvermeidbare Ausnahmefälle zu beschränken. mc