Der FC Eintracht Northeim und Ali Ismail gehen im Winter nach 2 1/2 Jahren getrennte Wege. Die Eintracht gab auf seinem Instagramkanal so eben neben den drei feststehenden Abgängen auch bekannt, dass Torjäger Ali Ismail den Verein zum Jahreswechsel verlassen wird.

Diese Entscheidung gab der 29-jährige den Eintracht-Verantwortlichen nach dem letzten Spiel gegen Fallersleben bekannt. Bereits am Freitag hat SNNE über ein Abgang Ismails spekuliert. „Wir akzeptieren diese Entscheidung schweren Herzens, haben allerdings auch deutlich gemacht, dass ein Wechsel innerhalb der Liga und Region im Winter für uns schwer vorstellbar ist. Wir haben bislang aber auch keine Anfrage eines anderen Vereins vorliegen“, berichtet Eintracht-Northeim auf seinem Instagram-Kanal.

Im Umkehrschluss bedeutet, dass die Eintracht dem Spieler keine Wechselfreigabe erteilen wird. Normalerweise könnte der aufnehmende Verein den Spieler zum „Vertragsspieler*“ machen und so die Freigabe/Ablöse umgehen. Doch anders als im Sommer, bedarf es im Winter einer Zustimmung des abgebenden Vereins, dass die Sache für Ismail dann doch nicht so einfach macht, den Verein zu verlassen. Der heißeste Interessent auf eine Ismail-Verpflichtung soll der 1. SC Göttingen 05 sein. Aber auch der Bovender SV (Sven Iloge) und der SSV Nörten-Hardenberg (Malte Rode) hätten im Winter offene Positionen in der Offensive neu zu besetzen, doch die Spur führt eher zu 05. Mal schauen ob mit einer Ablöse der Spieler doch noch von der Eintracht losgelöst werden kann.

Die Northeimer Eintracht will in der Rückrunde die drei A-Jugendlichen Dustin Braun, Tristan Mediavilla und Lukas Fedderau weiter in den Landesliga-Kader einbauen. Deren Fokus liegt aber erst einmal auf dem REWE Juniorcup.

Was ist ein Vertragsspieler? (Quelle: NFV.de)

„Vertragsspieler“ ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 350,- Euro monatlich erhält.

Existiert ein solcher Vertrag zwischen Spieler und Verein, sind beide Seiten verpflichtet, das gegenüber dem Verband anzuzeigen und den Vertrag registrieren zu lassen. Mit der Registrierung des Vertrages wird der Spieler zum „Vertragsspieler“. Der Status „Amateur“ kann dann nicht (auch nicht „freiwilig“) beibehalten werden.

Der Spieler muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abführen zu lassen, und die Erfüllung dieser Verpflichtung zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch den Verein nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; andernfalls hat er nachzuweisen, dass diese Abführungspflicht nicht besteht.

Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)

Besondere Voraussetzungen: War bzw. ist der Spieler bei seinem bisherigen Verein bereits „Vertragsspieler“, muss der Vertrag dort beendet werden, bevor der Wechsel als Vertragsspieler zum neuen Verein erfolgen kann.

War bzw. ist der Spieler bei seinem bisherigen Verein „Amateur“, muss er sich bei seinem bisherigen Verein abmelden; in der Wechselperiode II ist außerdem die Zustimmung des abgebenden Vereins erforderlich.

Die Unterlagen zur Beantragung der neuen Spielerlaubnis müssen spätestens am 31.01. bei der Verbandspassstelle eingehen.

Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.02. beginnen und mindestens bis zum Ende des Spieljahres (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.

Spielerlaubniserteilung: Sofortige Spielerlaubnis für den neuen Verein ab Eingang der vollständigen Unterlagen: Spielerlaubnisantrag samt ggf. notwendiger Anlagen/Nachweise und Vertragskopie.